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Stellenausschreibung der Gemeinde Gumtow - Leiters/in der Kindertagesstätte Gumtow (m/w/d)

Gumtow, den 13. 03. 2024

Stellenausschreibung der Gemeinde Gumtow

 

 

 

In der Gemeinde Gumtow ist zum 1. April 2024 die Stelle eines/r

 

Erziehers/in

für die Kindertagesstätten der Gemeinde (m/w/d)

 

zu besetzen. Die Einstellung erfolgt zunächst zur Vertretung krankheitsbedingt ausfallender Mitarbeiter. Der Einsatz erfolgt in einer der Kindertagesstätten in Dannenwalde, Demerthin, Gumtow, Kunow oder Vehlow. Träger aller Kindertagesstätten ist die Gemeinde Gumtow.

 

Der/Die Stelleninhaber/in soll anschließend ab 1. Juli 2024 die Stelle des/r

 

Leiters/in der Kindertagesstätte Gumtow (m/w/d)

 

besetzen.

 

Die Einstellung erfolgt unbefristet.

 

 

Das Aufgabengebiet der/des Leiters/in der Kindertagesstätteumfasst u. a. folgende Aufgaben:

 

  • fachliche Förderung, Koordination, Anleitung und Führung der Betreuungskräfte 

  • Wahrnehmung allgemeiner Leitungsaufgaben

  • Anleitung und Kontrolle der Mitarbeiterinnen in Bezug auf gesetzliche und pädagogische Vorgaben

  • Mitarbeiterführung und Teamentwicklung

  • Zusammenarbeit mit dem Träger, der Grundschule und den Eltern

  • allgemeine Tätigkeit als Erzieher

 

Für dieses Aufgabengebiet wird eine qualifizierte, dynamische und belastbare Persönlichkeit mit einer abgeschlossenen Erzieherausbildung gesucht.

 

Anforderungen:

  • Abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder vergleichbarer Abschluss gemäß §§ 9, 10 und 11 Kita-Personalverordnung

  • Zusätzlich ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang für Leiterinnen/Leiter von Kindertagesstätten nachzuweisen. Sofern dieser Fortbildungslehrgang noch nicht besucht wurde, ist die Bereitschaft zur Teilnahme an diesem Fortbildungslehrgang innerhalb eines Jahres schriftlich zu bekunden. Alternativ kann auch eine andere Qualifizierung nachgewiesen werden, die zur Leitung einer Kindertagesstätte berechtigt.

  • Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 Kita-Personalverordnung

  • mindestens zweijährige praktische Berufstätigkeit in der Kindertagesbetreuung 

  • Engagement und Freude an der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern

  • Offenheit und Toleranz gegenüber Kindern und Eltern sowie deren Lebenssituationen

  • die Bereitschaft, sich mit dem pädagogischen Konzept der Einrichtung zu identifizieren und es in der täglichen Arbeit umzusetzen

  • PC- Kenntnisse

  • Kreativität, Eigeninitiative sowie selbständiges, eigenverantwortliches und strukturiertes Arbeiten

  • hohe Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Zuverlässigkeit 

  • Fähigkeit zur zielorientierten Führung und Leitung eines Teams

  • Sozialkompetenz, insbesondere Kommunikations-, Durchsetzungs- und Entscheidungsfähigkeit, sicheres, souveränes und freundliches Auftreten, Organisations- und Verhandlungsgeschick

  • ausgeprägte Führungsverantwortung und hohes Verantwortungsbewusstsein

  • Konflikt- und Kritikfähigkeit

  • Führerschein Fahrerlaubnisklasse B

 

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 32 Stunden. Bei entsprechender Entwicklung der Anzahl der zu betreuenden Kinder oder der Betreuungszeiten kann die wöchentliche Arbeitszeit um bis zu 25 % erhöht werden. 

 

Die Vergütung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen nach dem TVöD.

 

Interessierte Bewerber/innen richten bitte ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit tabellarischem Lebenslauf, Beschäftigungsnachweisen sowie Zeugnisabschriften bis zum 

 

Dienstag, dem 19. März 2024,

 

 

an die Gemeinde Gumtow - Bürgermeister -, Karpatenweg 2, 16866 Gumtow. Die Bewerbungsunterlagen können auch per E-Mail an eingereicht werden. 

 

Ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG ist zum gegebenen Zeitpunkt auf direkte Anforderung vorzulegen.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Krüger, Telefon 03 39 77/879-15.

 

Im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten (z. B. Reisekosten) werden nicht erstattet.

 

Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen und alle personenbezogenen Daten nach Abschluss des Verfahrens gelöscht bzw. vernichtet.

 

Datenschutz: Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegend ausgeschriebene Stelle. Dies schließt die Weitergabe der Daten an die Beteiligten im Auswahlverfahren ein. Die Daten werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.

 

 

Gumtow, den 12.03.2024

 

 

 

gez. Freimark

Bürgermeister