Das Veterinäramt des Landkreises Prignitz hat am 29.10.2025 den Ausbruch der Geflügelpest (H5N1) in einem Gänsebestand in der Gemeinde Plattenburg amtlich festgestellt.
Zur Eindämmung des Virus wurden die folgenden Zonen und Maßnahmen eingerichtet:
Schutzzone (ca. 3 km Radius): Diese Zone umfasst den Bereich rund um den Ausbruchsbestand.
Überwachungszone (ca. 10 km Radius): Diese Zone umfasst den Bereich um die Schutzzone.
Innerhalb der Überwachungszone befinden sich die folgenden Ortsteile:
In diesen Zonen gelten strenge Maßnahmen, um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.
Nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten in Bezug auf Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane, Rebhühner oder Laufvögel) und andere gehaltene Vögel sind in der Schutz- und Überwachungszone verboten:
Das Verbringen von Geflügel und anderer gehaltener Vögel in und aus Beständen.
Das Freilassen von gehaltenen Vögeln zur Aufstockung des Wildvogelbestandes
Messen, Märkte, Tierschauen und andere Zusammenführungen von Geflügel und anderer gehaltener Vögel.
Das Verbringen von Eiern in und aus Beständen.
Das Verbringen von frischem Geflügelfleisch und frischem Wildvogelfleisch aus Betrieben.
Das Verbringen von Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel und Wildvögeln aus Betrieben Das Verbringen von Fleischerzeugnissen aus frischem Fleisch von Geflügel.
Das Verbringen von Mist, benutzter Einstreu, Häute, Federn und anderen tierischen Nebenprodukten von Geflügel und anderen gehaltenen Vögeln
Für den gesamten Landkreis Prignitz gilt eine Aufstallungspflicht!
Wer Geflügel hält, hat diese in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Ausnahmen im Einzelfall bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz.
Meldepflicht: Jeder Halter von Geflügel hat seinen Tierbestand, sollte dies noch nicht geschehen sein, im Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz schriftlich, telefonisch (Tel. 03876/713 402, -413) oder per Mail unter anzumelden.
Anzeigen über Krankheitserscheinungen bei Geflügel oder anderen Vögeln sind zu richten an:
E-Mail:
Telefon: (03876) 713-402, -413, -419, 440
Fax: (03876) 713 412
Erscheinungen bei Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln anderer Arten, die den Ausbruch der Geflügelpest befürchten lassen, sind unter anderem:
• Störungen des Allgemeinbefindens
• Rückgang der Legeleistung bzw. der Gewichtszunahme
• Erhöhte Verluste
• Durchfallerkrankungen
• Atemnot, Blaufärbung der Kopfanhänge
• Niesen, Augenausfluss
• Zentralnervöse Symptome wie abnorme Kopfhaltung, Kopfschlenkern, Zittern, unkoordinierter Gang