Hinweis zum Pflicht-Umtausch von Führerscheinen,
Jahrgänge 1999 bis 2001 jetzt betroffen!
Der bundesweite Pflicht-Umtausch alter Führerscheine geht in die nächste Runde. Alle Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen spätestens bis zum 19. Januar 2026 gegen den neuen, einheitlichen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die Fahrerlaubnis bleibt selbstverständlich bestehen, ausgetauscht wird lediglich das Dokument.
Wer ist 2026 betroffen?
Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger,
deren Führerschein im Zeitraum 1999 bis 2001 ausgestellt wurde,
Unabhängig davon, ob es sich bereits um eine Kartenversion oder noch um einen älteren Führerschein handelt.
Das Ausstellungsdatum findet sich auf dem Führerschein unter Feld 4a.
Umtausch direkt im Einwohnermeldeamt möglich!
Der Antrag zum Pflichtumtausch kann bequem im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gumtow gestellt werden.
Bitte bringen Sie hierfür mit:
gültigen Personalausweis oder Reisepass,
ein aktuelles biometrisches Passfoto,
Ihren bisherigen Führerschein.
Ein aktuelles biometrisches Passfoto kann auch direkt vor Ort erstellt werden (7,00 Euro).
Die Antragsstellung ist während der regulären Sprechzeiten möglich. Wir bitten alle Betroffenen die Unterlagen möglichst frühzeitig einzureichen, um Engpässe kurz vor Fristablauf zu vermeiden.
Frist: 19. Januar 2026
Nachfolgende Fristen sind für die Folgejahre zu beachten:
2002 - 2004: Umtausch bis 19.01.2027
2005 - 2007: Umtausch bis 19.01.2028
2008: Umtausch bis 19.01.2029
2009: Umtausch bis 19.01.2030
2010: Umtausch bis 19.01.2031
2011: Umtausch bis 19.01.2032
2012 - 2013: Umtausch bis 19.01.2033.
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits auf 15 Jahre befristet und müssen nach Ablauf erneuert werden.