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Hinweis zum Sächsischen Transparenzgesetz

25. 05. 2023 bis 31. 05. 2027

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August
2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf
Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen
verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzan-
spruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen
über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Lauf-
zeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben
betroffen sind.

 

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