Regionalplan "Windenergienutzung (2024)" - Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung (2024)"
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel hat am 27. Juni 2024 den Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung (2024)“ gebilligt (Beschluss Nr. 3/2024) und die öffentliche Auslegung sowie die Eröffnung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stelle beschlossen (Beschluss Nr. 4/2024).
Der Sachliche Teilplan „Windenergienutzung (2024)“ soll in den Landkreisen Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz die raumbedeutsame Windenergienutzung durch die Ausweisung von Vorranggebieten raumverträglich steuern. Innerhalb der Vorranggebiete „Windenergienutzung” sind alle raumbedeutsamen Nutzungen ausgeschlossen, die mit der Windenergienutzung nicht vereinbar sind. Dabei soll auch sichergestellt werden, dass das für die Region Prignitz-Oberhavel zum Stichtag 31. Dezember 2027 maßgebliche regionale Teilflächenziel von mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche erreicht und festgestellt wird, und dadurch die Entprivilegierung der Windenergienutzung außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete Windenergienutzung im Außenbereich (§ 249 Abs. 2 BauGB) eintritt.
Die Planunterlagen sind auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel abrufbar.
Alternativ können die Unterlagen auch bei der Kreisverwaltung Prignitz bis einschließlich Dienstag, 18. März 2025, im Sachbereich Wirtschaft und Infrastruktur, Bergstraße 1, Raum 244, 19348 Perleberg, Telefon 03876/71 37 10, eingesehen werden. Eine Einsichtnahme ist montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 9 bis 15 Uhr, dienstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr möglich.
Stellungnahmen sind bis zum 18. März 2025 per E-Mail an folgende Mailadresse zu senden:
Ein postalische Einreichung von Stellungnahmen kann an folgende Anschrift erfolgen:
Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel
Regionale Planungsstelle
Fehrbelliner Straße 31
16816 Neuruppin
Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 ROG).