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Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönebeck/Breitenfeld

Schönebeck, den 23. 11. 2021

Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft

Schönebeck/Breitenfeld

 

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Gumtow als Notvorstand der Jagdgenossenschaft Schönebeck/Breitenfeld lädt alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Schönebeck/Breitenfeld zur Genossenschaftsversammlung

 

 

am Freitag, dem 17. Dezember 2021,

um 19:00 Uhr

im Gemeindehaus des Ortsteils Schönebeck,

Lange Straße 6

in 16866 Gumtow, OT Schönebeck ein.

 

 

Tagesordnung:

 

  1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Jagdgenossen
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder der Genossenschaftsversammlung und der Anwesenheit der Mitglieder der Genossenschaftsversammlung
  3. Anträge zur Tagesordnung
  4. Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
  5. Erläuterung der Situation der Jagdgenossenschaft
  6. Wahl des Vorstandes der Jagdgenossenschaft
    1. Wahl des Jagdvorstehers
    2. Wahl des Schriftführers
    3. Wahl des Kassenführers
    4. Wahl der zwei Beisitzer
  7. Informationen
  8. Anfragen
  9. Schließen der Sitzung

 

 

Die zum Zeitpunkt der Versammlung geltenden Gesetze und Verordnungen zur Corona-Pandemie sind zu beachten. Für die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen ist jeder Jagdgenosse selbst verantwortlich.

 

 

Folgende Personen haben Ihre Bereitschaft bekundet, für den Jagdvorstand zu kandidieren:

 

Jagdvorsteher:                                    Klaus-Dieter Wanke

Schriftführer:                                      Axel Plumbaum

Kassenführer:                                     Simone Haase

Beisitzer:                                           Bodo Schulz

Beisitzer:                                           Bärbel Wienke

 

 

Bevollmächtigte haben ihre Vollmacht schriftlich vorzulegen. Jeder Jagdgenosse darf gemäß § 5 Satz 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Schönebeck/Breitenfeld nur einen anderen Jagdgenossen vertreten.

 

Das Jagdkataster ist fortlaufend aktualisiert worden. Sofern Flächen neu erworben und dies noch nicht dem Jagdvorstand mitgeteilt wurde, werden die betroffenen Jagdgenossen aufgefordert, ihr Eigentum an den Grundflächen im Gebiet der Jagdgenossenschaft Schönebeck/Breitenfeld und die Größe ihrer Fläche durch einen amtlichen Grundbuchauszug nachzuweisen. Sofern in diesem Fall ein amtlicher Grundbuchauszug nicht oder nicht vollständig vorgelegt wird, besteht ein Stimmrecht nicht oder nur für die bereits nachgewiesene Fläche.

 

 

 

 

 

 

Freimark

Bürgermeister als Notvorstand