Hauptamt

Allgemeines Ordnungsrecht


Beschreibung

 


Rechtsgrundlagen

§ 7

Anbringen von Hinweis- und Hausnummernschildern

  1. Jeder Eigentümer eines bebauten Grundstücks hat sein Grundstück gemäß § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. Teil I S. 2253) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. Teil I S. 2141) zuletzt geändert am 17. Dezember 1997 (BGBl. Teil I S. 3108, 1998 S. 137) mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Der Eigentümer des bebauten Grundstückes hat das Gebäude straßenwärts an sichtbarer Stelle mit der ihm zugeteilten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer ist unmittelbar neben dem Hauseingang etwa in Oberkante der Haustür anzubringen. Bei mehreren Eingängen gilt dies für den Haupteingang.
  2. Liegt das Gebäude soweit hinter der Straßenfluchtlinie, dass die Nummerierung von dem Gehweg aus nicht mehr erkennbar ist, oder ist es durch eine Einfriedung des Grundstücks sicht mäßig von der Straße abgeschlossen, so ist die Hausnummer am Eingang zum Grundstück anzubringen. Sofern der Hauseingang nicht an der das Gebäude bezeichneten Straße liegt, muss die Hausnummer an der Gebäudeseite, dessen Straßenbezeichnung das Gebäude trägt und zwar unmittelbar an der dem Hauseingang zunächst liegenden Gebäudeecke angebracht werden.
  3. Das Hausnummernschild muss aus witterungsbeständigem Material sein und ist stets in deutlich lesbarem Zustand zu halten.
  4. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, auf seinem Grundstück das Anbringen und die Veränderung von Hinweisschildern und Verkehrszeichen, die im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sind, zu dulden.


Notwendige Unterlagen

Antrag auf Erteilung einer Hausnummer


Gebühren

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Gemeinde Gumtow

(Verwaltungsgebührensatzung)

 

§ 1

Änderung der Anlage Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Gemeinde Gumtow

 

  1. Dem Punkt III. Ordnungswesen wird die

 

Ziffer 4. Vergabe einer Hausnummer       je Nummer       10,00 €

 

hinzugefügt.


Ansprechpartner

Herr Leon Wildebrand
Zimmer Nr. 1
Karpatenweg 2
Telefon (033977) 879-18
Telefax (033977) 80613


Formulare

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