Hauptamt

Reisepass, beantragen


Kurzinformationen

Deutsche Staatsangehörige, die über eine Grenze der Bundesrepublik aus- oder einreisen sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mitzuführen. Für Grenzüberschreitungen innerhalb des Bereiches der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wird der Personalausweis oder vorläufige Personalausweis als Reisedokument anerkannt, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert. Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden. Der Bürger ist verpflichtet, sich darüber bei den Reiseunternehmen oder diplomatischen Vertretungen ausreichend zu informieren.


Beschreibung

In der Regel darf jeder nur einen Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass besitzen. In begründeten Ausnahmefällen kann man zwei Pässe besitzen, wovon der zweite jedoch nur 5 Jahre gültig ist. Der Pass bleibt Eigentum der BRD. Ein Pass kann in begründeten Fällen versagt werden.

Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern ist seit dem 01.November 2007 nicht mehr zulässig.

Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich! Es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.

Voraussetzungen
Besonderheiten

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Fristen

Reisepass:

vorläufiger Reisepass:

Express-Reisepass: 72 Stunden


Gebühren


Ansprechpartner

Frau Caterina Haendel-Kremp
Zimmer Nr. 12
Karpatenweg 2
Telefon (033977) 879-16
Telefax (033977) 80613