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Pressemitteilung des Landesabstimmungsleiters Nr. 03/2017 vom 23.06.2017

Gumtow, den 18. 07. 2017

Pressemitteilung des Landesabstimmungsleiters
Nr. 03/2017 vom 23.06.2017

 

Volksbegehren „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“
Landesabstimmungsleiter legt Termin fest
Abstimmungszeitraum vom 29. August 2017 bis 28. Februar 2018

 

Potsdam – Nachdem weder die Landesregierung noch der Landtag die von den Initiatoren geforderte Durchführung des Volksbegehrens „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“ für unzulässig gehalten haben, hat Landesabstimmungslei-ter Bruno Küpper die Termine für Beginn und Ende der Eintragungsfrist für das Volksbegehren festgelegt: „Das Volksbegehren wird zum Ausklang der Sommerfe-rien im Land Brandenburg am 29. August 2017 starten. Bis zum 28. Februar 2018 haben die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, durch Eintra-gung in die amtlichen Listen oder durch briefliche Eintragung das Volksbegehren zu unterstützen.“
Der vom Landesabstimmungsleiter festgelegte Eintragungszeitraum sowie der Wortlaut des Volksbegehrens werden voraussichtlich im Amtsblatt für Branden-burg am 19. Juli 2017 veröffentlicht. Die örtlichen Abstimmungsbehörden werden durch eigene öffentliche Bekanntmachungen mitteilen, wann und wo sich die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger in die Listen eintragen können.