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Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens

Gumtow, den 09. 08. 2017

Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens "Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen"

Die Vertreter der Volksinitiative "Bürgernähe erhalten - Kreisreform stoppen" haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.

Den vollen Wortlaut der Bekanntmachung können Sie unten entnehmen.

Die Unterstützungsunterschriften für dieses Volksbegehren können Sie in der Zeit vom

29. August 2017 bis zum 28. Februar 2018

in der Gemeindeverwaltung Gumtow, Karpatenweg 2, in 16866 Gumtow, Zimmer 12 zu den Öffnungszeiten leisten.