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Kämmerei

Hundesteuer


Kurzinformationen

1. Die Gemeinde Gumtow erhebt eine Hundesteuer. Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hundenim Gemeindegebiet.
 
2. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Als Hundehalter gilt, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde Gumtow
gemeldet und bei einer von dieser bestimmten Stelle abgegeben wird. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde so sind sie Gesamtschuldner.
 
3. Als Hundehalter gilt auch wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung aufgenommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält wenn er nicht nachweisen kann dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt auf jeden Fall ein wenn die Pflege Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen einen Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.


Rechtsgrundlagen

Satzung der Gemeinde Gumtow über die Erhebung einer Hundesteuer
(Hundesteuersatzung)


Ansprechpartner

Herr Willi Nemitz
Zimmer Nr. 16
Karpatenweg 2
Telefon (033977) 879-26
Telefax (033977) 80613


Formulare

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